Seit Anfang 2017 müssen neu zugelassene PKW und Kleintransporter mit einem Kältemittel befüllt sein, die geringe Auswirkungen auf den Treibhauseffekt besitzen. Einhergehend reduziert die EU die Absatzmengen für die treibhausschädigenden Kältemittel wie z.B. R134a. Dies führt zu einer Veränderung der Anforderungen der Werkstatt bei Reparaturen und Service an Klimaanlagen. Ein neues Kältemittel namens R1234yf ist bereits im Markt eingeführt worden. Doch was muss eine Werkstatt bei der Umstellung beachten, um gesetzlich konform zu arbeiten. Daher verpflichtet der Gesetzgeber mit der Klimaschutzverordnung, dass alle Servicemitarbeiter über eine Zusatzqualifikation gemäß EG-Verordnung 307/2008 verfügen müssen.
Seminarinhalt:
Ihr Nutzen:
Neben der Vergabe des Zertifikats „Sachkunde nach ChemKlimaschutzV gemäß EG-Verordnung 307/2008“ wird jedem Teilnehmer praxisnah die Funktion einer Klimaanlage vermittelt, um Fehler und anschließende Reklamationen beim Klimaservice in der Werkstatt zu vermeiden.
Wichtiger Hinweis:
Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, daß sich unser Angebot an gewerbliche Anwender sowie Wiederverkäufer richtet. Diesem Kundenkreis entsprechend verwenden wir grundsätzlich Nettopreisangaben. Alle hier angegebenen Preise verstehen sich also stets zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.
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