Fahrtschreiber/Digitales Kontrollgerät (Wiederholungsschulung) +++Schulung entfällt+++

Wiederholungsschulung nach § 57b StVZO in Verbindung mit Anlagen XVIII und XVIIId StVZO (inkl. Geschwindigkeitsbegrenzer-Schulung nach § 57 d StVZO)

Nummer:
30-001-20
Beginn:
Mittwoch, 13. Mai 2020, 09.00 Uhr
Ende:
Donnerstag, 14. Mai 2020, 16.00 Uhr
Anmeldeschluss:
Mittwoch, 6. Mai 2020
Leitung:
NTS Nutzfahrzeug-Technik + Service GmbH
Ort:
Wütschner Fahrzeugteile GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 12
97424 Schweinfurt Schweinfurt
Zielgruppe:
Für verantwortliche Fachkräfte, die bereits erfolgreich an einer Erstschulung teilgenommen haben. Die Lehrgangsdauer beträgt 2 Tage.
Gebühren:
398,00 (Verrechnung erfolgt direkt durch NTS) EUR pro Person zzgl. MwSt.
NTS

Lehrgangsziel:
In diesen Lehrgängen werden Sie auf die qualifi zierte Überprüfung von analogen und digitalen Fahrtenschreibern nach § 57 b StVZO geschult. Nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss sind Sie berechtigt, Fahrtenschreiber für den Zeitraum von 3 Jahren entsprechend § 57 b StVZO zu prüfen und abzunehmen.

Lehrgangsinhalt:

  • Erfahrungsaustausch analoger Fahrtenschreiber
  • Gesetze zu digitalen (GEN1) und intelligenten (GEN2) Fahrtenschreibern
  • Digitaler Fahrtenschreiber GEN1
  • Programmierung Fahrtenschreiber GEN1 / GEN2
  • w- und l-Messungen am Fahrzeug
  • Intelligenter Fahrtenschreiber GEN2
  • Prüfung Fahrtenschreiber GEN1 / GEN2
  • Prüfung Geschwindigkeitsbegrenzer
  • Simulierte Prüfung nach § 57 b StVZO an Fahrtenschreiber GEN1 / GEN2 durchführen
  • Schriftlicher Abschlusstest

Voraussetzungen:
Die für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer verantwortlichen Fachkräfte müssen eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Schulung (Erstschulung) erfolgreich abgeschlossen haben.

Sonstiges:
Die Frist für die erste und alle weiteren Fortbildungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Fortbildungsschulung abgelegt wurde. Wird die Frist um mehr als 2 Monate überschritten, ist statt einer Fortbildungsschulung eine Erstschulung durchzuführen.

 

Wichtiger Hinweis:

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, daß sich unser Angebot an gewerbliche Anwender sowie Wiederverkäufer richtet. Diesem Kundenkreis entsprechend verwenden wir grundsätzlich Nettopreisangaben. Alle hier angegebenen Preise verstehen sich also stets zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.

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