Wiederholungsschulung nach § 57b StVZO in Verbindung mit Anlagen XVIII und XVIIId StVZO (inkl. Geschwindigkeitsbegrenzer-Schulung nach § 57 d StVZO)
Lehrgangsziel:
In diesen Lehrgängen werden Sie auf die qualifi zierte Überprüfung von analogen und digitalen Fahrtenschreibern nach § 57 b StVZO geschult. Nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss sind Sie berechtigt, Fahrtenschreiber für den Zeitraum von 3 Jahren entsprechend § 57 b StVZO zu prüfen und abzunehmen.
Lehrgangsinhalt:
Voraussetzungen:
Die für die Durchführung von Prüfungen der Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer verantwortlichen Fachkräfte müssen eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Schulung (Erstschulung) erfolgreich abgeschlossen haben.
Sonstiges:
Die Frist für die erste und alle weiteren Fortbildungsschulungen beträgt maximal 36 Monate, beginnend mit dem Monat, in dem erfolgreich eine Abschlussprüfung nach einer erstmaligen Schulung oder einer Fortbildungsschulung abgelegt wurde. Wird die Frist um mehr als 2 Monate überschritten, ist statt einer Fortbildungsschulung eine Erstschulung durchzuführen.
Wichtiger Hinweis:
Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, daß sich unser Angebot an gewerbliche Anwender sowie Wiederverkäufer richtet. Diesem Kundenkreis entsprechend verwenden wir grundsätzlich Nettopreisangaben. Alle hier angegebenen Preise verstehen sich also stets zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.
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